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Informationen & Links

Auf dieser Seite haben wir für Sie Interessantes und Nützliches zusammengetragen. Sie finden von uns zusammengestellte Dokumente zu verschiedenen Krankheitsbildern, aber auch Aufklärungs- und Informationsblätter aus anderen Quellen.

Was ist das E-Rezept?

Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte („Kassenärzte“) dazu verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Diese Neuerung basiert auf Entwürfen der Bundesregierung zum „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“.

Wenn Sie bisher Medikamente benötigt haben, wurde in der Arztpraxis ein rosa Papierrezept mit Ihren Medikamenten erstellt. Mit diesem Rezept konnten Sie in der Apotheke Ihre Medikamente abholen. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Die Rezepte (E-Rezepte) werden in der Arztpraxis elektronisch ausgestellt und die Daten Ihrer Medikamente auf Ihre elektronischen Gesundheitskarte (Kankenkassenkarte) der gesetzlichen Krankenkassen übermittelt. Sie bekommen in der Arztpraxis kein Papierausdruck mehr mit, denn durch die elektronische Übermittlung Ihrer benöigigten Medikamente, können Sie nach der Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte, Ihre Medikamente in der Apoteke Ihrer Wahl abholen.

Vorteil:
Ist Ihre Krankenkassenkarte im Quartal einmal eingelesen, könnne Sie Rezepte bei uns online oder telefonisch bestellen und müssen nicht mehr in der Praxis Ihr Rezept abholen, sondern können am nächsten Werktag direkt Ihr Medikament in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Sie sparen sich also durch die Rezeptbestellung den Gang zur Praxis.

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